Kennzeichnungssystem

Das bundesweite Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ basiert auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards. Diese sind gemeinsam von Betroffenenverbänden und touristischen Verbänden erarbeitet worden.

„Reisen für Alle“ ist ein Informations- und Bewertungssystem, das es dem Gast ermöglicht, die Eignung des Angebotes für seine Ansprüche eigenständig zu beurteilen.

Gäste können so die Nutz- und Erlebbarkeit touristischer Angebote anhand verlässlicher Detailinformationen im Vorfeld der Reise prüfen und gezielt die für sie geeigneten Angebote auswählen und buchen.

Grundlagen der Kennzeichnung „Reisen für Alle“ sind:
• Speziell geschulte Erheber:innen besuchen die Betriebe und Orte und erheben Daten zur Barrierefreiheit mit Hilfe bundesweit einheitlicher Erhebungsbögen. Es handelt sich um keine Selbsteinschätzung des Betriebs.
• Für alle Personengruppen liegen detaillierte und geprüfte Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Angebotes/Objektes vor und können von den Gästen eingesehen werden.
• Mindestens ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin hat eine Schulung zum Thema „Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal“ besucht.

Erläuterung der Logos und Piktogramme

Das Kennzeichen „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Barrierefreiheit für alle Personengruppen vorliegen.

Das Kennzeichen „Barrierefreiheit geprüft“ basiert auf „Information zur Barrierefreiheit“ und bedeutet, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind.

Das Logo „Barrierefreiheit geprüft“ wird um Piktogramme ergänzt. Sie signalisieren, welche Anforderungen das Angebot für die entsprechenden Personengruppen erfüllt. Die Piktogramme sind innerhalb der Zielgruppen etabliert und werden von einem Großteil der Menschen richtig erkannt.

„Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe teilweise erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer teilweise barrierefrei. Das „i“ im Piktogramm signalisiert, dass man noch einmal genauer nachlesen sollte, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt.

„Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei“: Die Qualitätskriterien sind für die dargestellte Personengruppe erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei.

Musterkennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“: